Was ist im Sterbefall zu tun?

Wenn ein Angehöriger stirbt, gibt es zahlreiche Dinge, die erledigt und in die Wege geleitet werden müssen:

Feststellung des Todes und Ausstellung des Todesscheins
Stirbt ein Angehöriger zu Hause, gilt es, den Hausarzt oder Notarzt zu rufen. Dieser muss den Tod offiziell feststellen und einen Totenschein ausstellen.

Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsinstitut
Wir sind zu jeder Tages- und Nachtzeit für Sie erreichbar. Rufen Sie uns einfach unter 0 52 22 / 77 77 an! Gerne übernehmen wir für Sie die Organisation und Ausführung aller nötigen Vorkehrungen.

Benachrichtigung von Angehörigen
Familie, Freunde und gegebenenfalls der Arbeitgeber müssen informiert werden.

Ausstellung der Sterbeurkunde
Um die Sterbeurkunde auf dem Standesamt ausstellen zu lassen, benötigen wir Totenschein, Geburtsurkunde, Personalausweis und gegebenenfalls die Heiratsurkunde des Verstorbenen. Diese Beurkundung übernehmen wir gerne für Sie.

Organisation der Bestattung
Wir beraten Sie bei der Auswahl der Bestattungsart sowie Auswahl des Sargs oder der Urne. In unserer Ausstellung vor Ort finden Sie eine Auswahl an Särgen und Urnen aus unterschiedlichen Materialien, die Sie sich gerne anschauen können.

Organisation der Trauerfeier
Eine Trauerfeier bietet allen Angehörigen den nötigen Raum, um sich von dem Verstorbenen zu verabschieden sowie dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen. Zusammen mit Ihnen planen und organisieren wir die Trauerfeier unter Berücksichtigung der Wünsche des Verstorbenen.

Organisation der Grabpflege
In puncto Grabpflege gilt es, zu entscheiden, ob Sie sich selbst um das Grab kümmern oder lieber eine Gärtnerei damit beauftragen möchten.

Klärung aller administrativen Angelegenheiten
Sie sollten nicht vergessen, sich um die Abmeldung bei der Rentenversicherung sowie um die Beantragung von Witwenrente zu kümmern. Denken Sie außerdem auch an die Regelung von Nachlass und Erbe. Versicherungen, Banken und Behörden müssen ebenso informiert und (Miet-)Verträge, Telefon, Strom und dergleichen gekündigt werden. Gerne übernehmen wir für Sie die Klärung der administrativen Anlegegenheiten!